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Allgemeine Geschäftsbedingungen



GELTUNGSBEREICH

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Tiina Jäger (nachfolgend Fotografin genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte der Fotografin durch den Kunden (in Form von E-Mail, Brief oder Telefonat) bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung der Fotografin durch den Kunden.

 

LEISTUNGEN DER FOTOGRAFIN, RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

3) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin. Bildstil, Bildbearbeitung und die Vorauswahl der Aufnahmen, welche dem Kunden zur Auswahl übergeben werden, sind Bestandteil der gestalterischen Freiheit der Fotografin und unterliegen damit ihrem freien Ermessen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder Sichtung der digitalen Bilddateien, welche nicht von der Fotografin vorausgewählt werden.

4) Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.

5) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf bzw. sein Agent Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.)

6) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG handelt.

7) Digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

8) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

9) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

10) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

11) Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen (z.B. bei Gruppen).

12) Die Fotografin darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

 

NUTZUNGSRECHTE

13) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

14) Bei vereinbarungswidriger Nutzung bzw. Weiterlizenzierung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Shootinghonorars zu bezahlen.

15) Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen, sofern mit dem Kunden vereinbart.

16) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.

17) Bei Veröffentlichung von Bildmaterial ohne Wasserzeichen, hat der Kunde stets für eine gebührende Namensnennung der Fotografin, Sorge zu tragen.

18) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt die Fotografin dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

HAFTUNG

19) Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

20) Die Haftungsbeschränkung ( gemäss Ziffer 24 ) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.

21) Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 14) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

22) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

 


HONORAR

23) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung.

24) Das Honorar ( gemäss Ziffer 28 ) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

24) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

26) Bei allen Fotoproduktionen wird das Datenhandling, je nach Auftrag, in Stückzahl oder als Serie in Rechnung gestellt. Das Datenhandling beinhaltet folgende Dienstleistungen: RAW-Files Umwandlung, Vorauswahl, Archivbogen, Archivierung der Daten bis zu 5 Jahren und die Datenübermittlung Online oder USB-Stick. Sollte nichts ausdrücklich gewünscht werden, erfolgt die Übermittlung der Daten Online (z.B. WeTransfer, PicDrop, Dropbox, Pixieset etc).

 

 

STORNIERUNG / TERMINVERSCHIEBUNG

27) Sobald eine Bestätigungs-E-Mail von der Fotografin erhalten wurde, wird dieser Termin für den Kunden freigehalten. Die Fotografin kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen. Für diese Reservierung wird keine Gebühr fällig.

28) Storniert der Kunde die Buchung, steht der Fotografin ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: 

Storno bis 21 Tage vor dem Termin: 0%; 

Storno 20 bis 7 Tage vor dem Ter­min 25%; 

Storno 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 50%; 

Storno ab 2 Tagen vor dem Termin: 100% der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurden.

29) Stornierungen haben telefonisch oder schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Die Berechnung der oben genannten Honorare erfolgt nicht bei Unfall, plötzlicher Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegenden Gründe. Die Berechnung gilt auch nicht, wenn das Shooting in gegenseitiger Absprache infolge Schlechtwetter auf ein anderes Datum verschoben wird.

30) Die Fotografin behält sich das Recht vor, eine Sitzung wegen Krankheit, Notfall, Tod in der Familie, schlechtem Wetter und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, zu verschieben. Der Kunde wird in diesem Fall so schnell wie möglich informiert und das Shooting wird zum frühestmöglichen verfügbaren Termin verschoben. zu 100% in Rechnung.

 


GERICHTSSTRAND UND ANDWENDBARES RECHT

31) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Fotografin, auch bei Lieferungen ins Ausland.

Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

 

 

Esslingen 15. Januar 2024

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